WICHTIG: Bitte den Pandemie-Hallenplan beachten! Bitte zur Einsicht hier klicken
Schutzbestimmungen aufgrund der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie
Die nachfolgenden
Regelungen sind auf unserer Vereinsanlage verbindlich zu befolgen:
- Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO) sind Reitunterricht auch Einzelunterricht
sowie trainingsbezogene Übungseinheiten unzulässig.
- Das Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen im zwingend
erforderlichen Umfang ist erlaubt.
Es gilt je 200 m² Reitplatz ein Pferd.
D.h., es dürfen:
- in der Reithalle max. 4 Pferde
- auf dem Springplatz max. 6 Pferde
- auf dem Dressurplatz max. 6 Pferde
- auf dem Springabreiteplatz max. 4 Pferde
- auf dem Abreiteplatz max. 4 Pferde
zeitgleich bewegt
werden.
- In der gesamten Reithalle ist das Tragen eines Mund-
Nasenschutzes verpflichtend mit Ausnahme des Reiters/ der Reiterin ab dem
Aufsitzen/ beim Reiten sowie beim unmittelbaren Longieren.
- Die geltenden behördlichen Hygiene- und
Infektionsschutzvorgaben sind unbedingt einzuhalten.
- Ein Mindestabstand von mind. 1,50 Metern ist zu
jeder Zeit einzuhalten. Sofern der Mindestabstand von mind. 1,50 Meter nicht
eingehalten werden kann, ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes zwingend
erforderlich.
- Unmittelbar nach Betreten und vor dem Verlassen
der Reitanlage sind sich gründlich die Hände zu waschen und/oder zu
desinfizieren.
- Das zusätzliche permanente Tragen der
Reithandschuhe oder anderer Handschuhe wird empfohlen.
- Die Anwesenheitsliste ist zwingend bei jedem Betreten
und Verlassen der Vereinsanlage auszufüllen.
- Die Anwesenheitszeiten sind auf ein Mindestmaß
zu reduzieren.
- Der Aufenthaltsraum ist geschlossen und darf
nur als Durchgang zu den Sanitäranlagen genutzt werden.
- Personen mit Krankheitssymptomen von Corona
oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen die gesamte Reitanlage nicht
betreten.
- Pferde sind nicht auf der Reitanlage
vorzubereiten, d.h. Pferde kommen fertig geputzt und ausgestattet zur
Reitanlage.
- Alle Pferdesportler kommen fertig
ausgerüstet/umgezogen auf die Reitanlage.
- Auch auf der Stallgasse und im Zugangsbereich
muss der Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden. Daher sind nicht mehr als
2 Pferde zeitgleich auf der Stallgasse erlaubt.
- Um den Reitbetrieb in der Reithalle zu
organisieren, gilt der ausgehängte Hallenplan. Durch die angegebenen
Hallenzeiten soll es eine Entzerrung der Anwesenheitszeiten je Reiter/Reiterin
geben, aber auch eine Trennung zwischen kleineren/jüngeren und den
fortgeschrittenen Reitern/ Reiterinnen.
- Pro Reiter darf maximal 1 Begleitperson die
Vereinsanlage betreten.
- Weitere Personen wie z.B. Zuschauer sind auf der
gesamten Vereinsanlage nicht erlaubt.
Die aktuellen Hinweise und
Regelungen können auch auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) und des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. nachgelesen
werden.
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Zuletzt aktualisiert: 28. Dezember 2020 von zrfv-admin
Regelung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2
WICHTIG: Bitte den Pandemie-Hallenplan beachten! Bitte zur Einsicht hier klicken
Schutzbestimmungen aufgrund der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie
Die nachfolgenden Regelungen sind auf unserer Vereinsanlage verbindlich zu befolgen:
Es gilt je 200 m² Reitplatz ein Pferd.
D.h., es dürfen:
zeitgleich bewegt werden.
Die aktuellen Hinweise und Regelungen können auch auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. nachgelesen werden.
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