Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vorstandsmitglieder und Betriebsleiter,
das sonnige Wetter führt vielfach zu der Frage: „Darf ich ausreiten in NRW?“
Kein Wunder, dass diese Frage drängt. Es ist schließlich die schönste
Jahreszeit und das herrlichste Wetter, um die Natur mit dem Pferd zu
genießen. Doch in der Corona-Krise ist nichts wie immer und auch im
Hinblick auf das Ausreiten muss gut überlegt und gründlich abgewogen
werden.
Um das Wichtigste vorweg zu nehmen (bitte trotzdem unbedingt den ganzen Text lesen!):
Das Ausreiten wird in NRW durch die Corona-Verordnungen nicht
grundsätzlich verboten und es kann mit spazieren gehen, joggen oder
radeln verglichen werden. Maximal zu zweit (oder mit der Familie) und
dem notwendigen Abstand dürfen Reiter sich mit ihrem Pferd in der Natur
bewegen.
Die bekannten Vorschriften für das Ausreiten bleiben gültig. Dazu gehört
die Reitregelung nach Landesnaturschutzgesetz (ggf. mit regionalen
Allgemeinverfügungen), die NRW-Kennzeichnungspflicht mit der
Reitplakette und natürlich die übliche Rücksichtnahme gegenüber anderen
Erholungsuchenden.
Es kommt aber noch etwas hinzu: Bekanntermaßen sind Sportstätten gemäß
Coronaschutzverordnung geschlossen. Das gilt auch für
Pferdesportvereine, Reitschulen, usw. Damit die notwendige Versorgung
der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes sichergestellt ist, hat das
für Tierhaltung zuständige NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) schnell reagiert und den bekannten
Leitfaden entwickelt, der für alle pferdehaltenden Betriebe mit
Publikumsverkehr verbindlich ist.
Wer sein Pferd in einem Pensionsbetrieb, Verein oder einer sonstigen
Anlage mit Publikumsverkehr untergebracht hat, unterliegt den Regeln des
MULNV-Leitfadens.
Dieser Leitfaden
macht unmissverständlich klar, dass der sportliche Regelbetrieb
einzustellen ist. Der Zutritt zur Reitanlage ist nur gestattet, um die
notwendige Versorgung einschließlich Bewegung der Pferde
sicherzustellen.
Wörtlich heißt es: „Jede Person verpflichtet sich dazu, die eigene
Anwesenheitszeit auf die angemessene Versorgung des Pferdes zu
reduzieren. Ziel ist nicht die Ausübung des Sports oder die
Freizeitgestaltung. Maßgeblich ist der Schutz der Menschen vor einer
Coronainfektion. Daher sind sämtliche Maßnahmen so auszurichten, dass
der basale Anspruch des Tierschutzes erfüllt wird. Darüber hinausgehende
Aktivitäten müssen unterbleiben. Die Aufrechterhaltung und
Sicherstellung der Pferdeversorgung hängt maßgeblich von der
Eigenverantwortung aller Beteiligten ab.“
Insofern: Ja, Ausreiten ist erlaubt – wenn die zusätzliche kontrollierte
Bewegung des Pferdes unter dem Sattel im Sinne des Tierschutzes geboten
ist. Dann kann das Ausreiten als sinnvolle Alternative zum Bewegen des
Pferdes auf der Sportstätte (unter dem Reiter, an der Longe oder
geführt) betrachtet werden.
Das klingt ein bisschen kompliziert und vielleicht ist es auch für
manche Reitern schwer zu verstehen oder einzusehen. Aber ganz ehrlich:
darauf kommt es im Moment nicht an.
Wir bitten alle Pferdesportler, sich einfach daran zu halten. Ausritte
sollten nur dann stattfinden, wenn sie aus der Sicht des Pferdes
wirklich nötig sind und nicht in erster Linie, weil die Sonne scheint
oder ein Reiter sich (genauso wie jeder!) nach Normalität sehnt.
Aus der Perspektive des Pferdesportverbandes Westfalen und des
Pferdesportverbandes Rheinland ist die in NRW verbindlich getroffene
Regelung die bestmögliche Variante, die in der Corona-Krise im Sinne der
Pferde denkbar ist. Sollten staatliche Stellen sich gezwungen sehen,
die Reglungen zu verändern und zu verschärfen, weil sie ignoriert oder
ausgedehnt werden, weil schlimmstenfalls sogar das übliche Training
fortgesetzt wird, wird es für alle schwerer.
Bitte unterstützen Sie diese Haltung.
Jeder Reiter kann durch vorbildliches Verhalten dazu beitragen, den
kontrollierenden Ordnungsbehörden keinen Anlass zum Eingreifen zu geben.
Danke!
Kommen Sie gut und gesund in die neue Woche.
Corona-Krise: Ist Ausreiten erlaubt?
liebe Vorstandsmitglieder und Betriebsleiter,
das sonnige Wetter führt vielfach zu der Frage: „Darf ich ausreiten in NRW?“
Kein Wunder, dass diese Frage drängt. Es ist schließlich die schönste Jahreszeit und das herrlichste Wetter, um die Natur mit dem Pferd zu genießen. Doch in der Corona-Krise ist nichts wie immer und auch im Hinblick auf das Ausreiten muss gut überlegt und gründlich abgewogen werden.
Um das Wichtigste vorweg zu nehmen (bitte trotzdem unbedingt den ganzen Text lesen!):
Das Ausreiten wird in NRW durch die Corona-Verordnungen nicht grundsätzlich verboten und es kann mit spazieren gehen, joggen oder radeln verglichen werden. Maximal zu zweit (oder mit der Familie) und dem notwendigen Abstand dürfen Reiter sich mit ihrem Pferd in der Natur bewegen.
Die bekannten Vorschriften für das Ausreiten bleiben gültig. Dazu gehört die Reitregelung nach Landesnaturschutzgesetz (ggf. mit regionalen Allgemeinverfügungen), die NRW-Kennzeichnungspflicht mit der Reitplakette und natürlich die übliche Rücksichtnahme gegenüber anderen Erholungsuchenden.
Es kommt aber noch etwas hinzu: Bekanntermaßen sind Sportstätten gemäß Coronaschutzverordnung geschlossen. Das gilt auch für Pferdesportvereine, Reitschulen, usw. Damit die notwendige Versorgung der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes sichergestellt ist, hat das für Tierhaltung zuständige NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) schnell reagiert und den bekannten Leitfaden entwickelt, der für alle pferdehaltenden Betriebe mit Publikumsverkehr verbindlich ist.
Wer sein Pferd in einem Pensionsbetrieb, Verein oder einer sonstigen Anlage mit Publikumsverkehr untergebracht hat, unterliegt den Regeln des MULNV-Leitfadens.
Dieser Leitfaden macht unmissverständlich klar, dass der sportliche Regelbetrieb einzustellen ist. Der Zutritt zur Reitanlage ist nur gestattet, um die notwendige Versorgung einschließlich Bewegung der Pferde sicherzustellen.
Wörtlich heißt es: „Jede Person verpflichtet sich dazu, die eigene Anwesenheitszeit auf die angemessene Versorgung des Pferdes zu reduzieren. Ziel ist nicht die Ausübung des Sports oder die Freizeitgestaltung. Maßgeblich ist der Schutz der Menschen vor einer Coronainfektion. Daher sind sämtliche Maßnahmen so auszurichten, dass der basale Anspruch des Tierschutzes erfüllt wird. Darüber hinausgehende Aktivitäten müssen unterbleiben. Die Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Pferdeversorgung hängt maßgeblich von der Eigenverantwortung aller Beteiligten ab.“
Insofern: Ja, Ausreiten ist erlaubt – wenn die zusätzliche kontrollierte Bewegung des Pferdes unter dem Sattel im Sinne des Tierschutzes geboten ist. Dann kann das Ausreiten als sinnvolle Alternative zum Bewegen des Pferdes auf der Sportstätte (unter dem Reiter, an der Longe oder geführt) betrachtet werden.
Das klingt ein bisschen kompliziert und vielleicht ist es auch für manche Reitern schwer zu verstehen oder einzusehen. Aber ganz ehrlich: darauf kommt es im Moment nicht an.
Wir bitten alle Pferdesportler, sich einfach daran zu halten. Ausritte sollten nur dann stattfinden, wenn sie aus der Sicht des Pferdes wirklich nötig sind und nicht in erster Linie, weil die Sonne scheint oder ein Reiter sich (genauso wie jeder!) nach Normalität sehnt.
Aus der Perspektive des Pferdesportverbandes Westfalen und des Pferdesportverbandes Rheinland ist die in NRW verbindlich getroffene Regelung die bestmögliche Variante, die in der Corona-Krise im Sinne der Pferde denkbar ist. Sollten staatliche Stellen sich gezwungen sehen, die Reglungen zu verändern und zu verschärfen, weil sie ignoriert oder ausgedehnt werden, weil schlimmstenfalls sogar das übliche Training fortgesetzt wird, wird es für alle schwerer.
Bitte unterstützen Sie diese Haltung.
Jeder Reiter kann durch vorbildliches Verhalten dazu beitragen, den kontrollierenden Ordnungsbehörden keinen Anlass zum Eingreifen zu geben.
Danke!
Kommen Sie gut und gesund in die neue Woche.
Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster
Telefon 0251 32809 30
E-Mail: zentrale@pv-muenster.de
Vereinsregister-Nr.: 1610 AG Münster
Vorstand gem. BGB § 26
B. Hein, D. Rammes, D. Stegemann
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